Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der inektra GmbH – B2B
Stand: Dezember 2025
I. Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der inektra GmbH gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).
- Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden schriftlich bestätigt.
- Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen.
II. Angebote und Vertragsschluss
- Angebote sind unverbindlich, soweit nicht schriftlich anders angegeben.
- Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande.
III. Preise
- Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
- Zu den Preisen kommen gesetzliche Mehrwertsteuer und Nebenkosten.
IV. Zahlungsbedingungen
- Der Kaufpreis ist mit Vertragsschluss fällig und ohne Abzug zu zahlen.
- Gerät der Kunde in Verzug, können Verzugszinsen verlangt werden.
- Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
V. Lieferung und Leistungsort
- Lieferung erfolgt ab Werk oder ab dem im Angebot genannten Standort in Deutschland.
- Soweit vereinbart, erfolgt Lieferung nach den Incoterms® 2020 EXW auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
- Teillieferungen sind zulässig.
VI. Lieferzeit und Lieferverzug
- Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit nicht anders vereinbart.
- Lieferfristen beginnen erst, wenn alle Voraussetzungen geklärt sind.
- Bei höherer Gewalt verlängern sich Lieferzeiten angemessen.
VII. Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der inektra GmbH.
- Der Kunde muss Vorbehaltsware pfleglich behandeln und versichern.
- Bei Verarbeitung entsteht Miteigentum.
- Forderungen aus Weiterveräußerung werden im Voraus abgetreten.
VIII. Gewährleistung
- Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neuen und gebrauchten Waren 1 Jahr ab Gefahrübergang.
- Eine Abtretung von Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden ist ausgeschlossen.
IX. Container-spezifische Beschaffenheit und Mängel
- Alters- oder gebrauchsbedingte Abnutzungen gelten nicht als Mangel.
- „Wind- und wasserdicht“ bezieht sich auf den Zustand bei Übergabe.
- Maß- und Gewichtsangaben sind Näherungswerte.
- Technische Änderungen bleiben vorbehalten.
X. Haftung
- Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit ist sie auf vorhersehbare Schäden begrenzt.
XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
- Erfüllungsort ist der Sitz der inektra GmbH.
- Gerichtsstand ist der Sitz der inektra GmbH, soweit zulässig.
- Es gilt deutsches Recht ohne UN-Kaufrecht.
XII. Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.
- Änderungen bedürfen der Schriftform.
