Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)-(B2C)
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der inektra GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) und Verbrauchern über den Verkauf, die Lieferung sowie die individuelle Anpassung von Containern.
Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§2 Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von neuen und gebrauchten See-, Lager-, Büro- oder Spezialcontainern sowie die Durchführung individueller Umbauten und Sonderanfertigungen nach Kundenwunsch.
Bei gebrauchten Containern stellen alters- und nutzungsbedingte Gebrauchsspuren, Reparaturstellen, Farbabweichungen oder ähnliche Merkmale keinen Mangel dar, sofern die vereinbarte Nutzung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
Angaben, Zeichnungen, Abbildungen oder technische Daten dienen der allgemeinen Beschreibung und sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich Vertragsbestandteil geworden sind.
§3 Angebot und Vertragsschluss
Die Darstellung von Containern oder Leistungen stellt kein verbindliches Angebot dar.
Verträge kommen ausschließlich auf Grundlage individueller Angebote zustande, die auf Anfrage des Kunden erstellt werden.
Ein Vertrag gilt erst als geschlossen, wenn der Kunde das Angebot annimmt und der Verkäufer die Annahme schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung beginnt.
Änderungen aufgrund technischer Erfordernisse oder behördlicher Vorgaben bleiben vorbehalten, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Transport-, Liefer- sowie gegebenenfalls Montagekosten werden gesondert ausgewiesen.
Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, ohne Abzug innerhalb der vereinbarten Frist zu leisten.
Der Verkäufer ist berechtigt, Lieferungen oder Leistungen erst nach vollständigem Zahlungseingang auszuführen.
§5 Lieferung und Leistungsort
Lieferungen erfolgen ausschließlich innerhalb Deutschlands.
Liefertermine gelten nur als annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Anlieferung am Bestimmungsort technisch möglich ist, insbesondere hinsichtlich Zufahrt, Tragfähigkeit des Untergrunds und erforderlicher Rangierflächen.
Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Ereignisse verlängern die Lieferfrist angemessen.
§6 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe des Containers an den Kunden oder eine von ihm benannte empfangsberechtigte Person über.
§7 Eigentumsvorbehalt
Der gelieferte Container bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertrag Eigentum der inektra GmbH.
§8 Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen oder Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zuchts zu.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses bzw. der Warenübernahme.
Zur Ausübung des Widerrufs ist eine eindeutige Erklärung in Textform erforderlich.
Bei individuell angefertigten oder auf Kundenwunsch umgebauten Containern kann das Widerrufsrecht gemäß den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen sein.
§9 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Bei gebrauchten Containern wird darauf hingewiesen, dass alters- und nutzungsbedingte Merkmale keinen Sachmangel darstellen, sofern die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich eingeschränkt ist.
Offensichtliche Mängel oder Transportschäden sind unverzüglich nach Lieferung mitzuteilen.
§10 Haftung
Der Verkäufer haftet uneingeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Verkäufer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; in diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
§11 Individuelle Umbauten und Sonderanfertigungen
Individuelle Umbauten erfolgen nach den mit dem Kunden abgestimmten Spezifikationen.
Änderungen nach Auftragserteilung können zu Mehrkosten und Terminverschiebungen führen.
Für genehmigungsrechtliche Anforderungen am Aufstellort ist grundsätzlich der Kunde verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§12 Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§13 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand 01.01.2026
