Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der inektra GmbH – B2B
Stand: Dezember 2025

I. Geltungsbereich

  • Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der inektra GmbH gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB).
  • Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, sie wurden schriftlich bestätigt.
  • Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen.

II. Angebote und Vertragsschluss

  • Angebote sind unverbindlich, soweit nicht schriftlich anders angegeben.
  • Ein Vertrag kommt mit schriftlicher Auftragsbestätigung oder Lieferung zustande.

III. Preise

  • Es gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Preise.
  • Zu den Preisen kommen gesetzliche Mehrwertsteuer und Nebenkosten.

IV. Zahlungsbedingungen

  • Der Kaufpreis ist mit Vertragsschluss fällig und ohne Abzug zu zahlen.
  • Gerät der Kunde in Verzug, können Verzugszinsen verlangt werden.
  • Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

V. Lieferung und Leistungsort

  • Lieferung erfolgt ab Werk oder ab dem im Angebot genannten Standort in Deutschland.
  • Soweit vereinbart, erfolgt Lieferung nach den Incoterms® 2020 EXW auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
  • Teillieferungen sind zulässig.

VI. Lieferzeit und Lieferverzug

  • Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit nicht anders vereinbart.
  • Lieferfristen beginnen erst, wenn alle Voraussetzungen geklärt sind.
  • Bei höherer Gewalt verlängern sich Lieferzeiten angemessen.

VII. Eigentumsvorbehalt

  • Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der inektra GmbH.
  • Der Kunde muss Vorbehaltsware pfleglich behandeln und versichern.
  • Bei Verarbeitung entsteht Miteigentum.
  • Forderungen aus Weiterveräußerung werden im Voraus abgetreten.

VIII. Gewährleistung

  • Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist bei neuen und gebrauchten Waren 1 Jahr ab Gefahrübergang.
  • Eine Abtretung von Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden ist ausgeschlossen.

IX. Container-spezifische Beschaffenheit und Mängel

  • Alters- oder gebrauchsbedingte Abnutzungen gelten nicht als Mangel.
  • „Wind- und wasserdicht“ bezieht sich auf den Zustand bei Übergabe.
  • Maß- und Gewichtsangaben sind Näherungswerte.
  • Technische Änderungen bleiben vorbehalten.

X. Haftung

  • Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  • Bei einfacher Fahrlässigkeit ist sie auf vorhersehbare Schäden begrenzt.

XI. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

  • Erfüllungsort ist der Sitz der inektra GmbH.
  • Gerichtsstand ist der Sitz der inektra GmbH, soweit zulässig.
  • Es gilt deutsches Recht ohne UN-Kaufrecht.

XII. Schlussbestimmungen

  • Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Rest wirksam.
  • Änderungen bedürfen der Schriftform.